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Badezimmer mit Dusche, Badewanne und Waschbecken in Grün

Badsanierung

Modernes, helles Badezimmer mit freistehender Badewanne, Doppelwaschbecken, WC und großen Fenstern.

Welche Schritte sind bei der Planung und Durchführung einer Badsanierung zu berücksichtigen?

Heizungs­modernisierung

Nahaufnahme eines Heizungs-Thermostatkopfs mit Zahlen und Markierungen, daneben ein rotes Werkzeug.

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Pflicht zum hy­drau­li­schen Abgleich laut GEG

Im Oktober 2024 wurde das EnSimiMaV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab­ge­löst. Jetzt re­gelt hier ins­be­son­de­re § 60c die Pflicht zum hy­drau­li­schen Abgleich. Das be­trifft pri­mär Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern.

Für wen ist ein hy­drau­li­scher Abgleich Pflicht?

Es gibt keine all­ge­mei­ne Pflicht für einen hydraulischen Abgleich. Die Pflicht be­trifft nur Vermieterinnen und Vermieter von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen oder sons­ti­gen selbst­stän­di­gen Nutzungseinheiten. Das be­zieht sich auf alle neu ein­ge­bau­ten Anlagen, die Wasser als Wärmeträger nut­zen, mit Ausnahme von Wärmepumpen.

Wenn Sie einen hy­drau­li­schen Abgleich durch­füh­ren las­sen, kann in die­sem Rahmen auch eine (eben­falls ver­pflich­ten­de) Heizungsprüfung nach­ge­wie­sen werden.

Zwei Menschen lassen sich von einem Handwerker beraten.

Gibt es Förderungen für einen hy­drau­li­schen Abgleich?

Im Rahmen der „Bundesförderung für ef­fi­zi­en­te Gebäude – Einzelmaßnahmen“ kann ein hy­drau­li­scher Abgleich mit bis zu 15 % be­zu­schusst wer­den. Hierfür ist das BAFA zuständig.

Dabei müs­sen fol­gen­de Vorraussetzungen er­füllt sein:

  • ein Bestandsgebäude darf höchs­tens fünf Wohneinheiten haben
  • ein Nichtwohngebäude darf höchs­tens 1.000 qm be­heiz­te Fläche besitzen
  • die Heizanlage muss min­des­tens zwei Jahre alt sein
  • der Antrag muss vor dem Vertragsschluss zur Durchführung des hy­drau­li­schen Abgleichs erfolgen

Was muss durch­ge­führt werden?

Laut § 60c des GEG müs­sen min­des­tens fol­gen­de Punkte ge­prüft und ge­ge­be­nen­falls an­ge­passt werden:

  • die Heizlast für jeden Raum
  • die Heizkörper und deren Funktionalität, ins­be­son­de­re im Bezug auf die Vorlauftemperatur
  • die Vorlauf­temperatur, damit diese mög­lichst ge­ring ist

In jedem Fall sind die Durchführung des hy­drau­li­schen Abgleichs, sowie die ver­schie­de­nen Einstellungen der Geräte und an­de­re wich­ti­ge Daten schrift­lich festzuhalten.

Eine gemütliche Wohnung mit einem Röhrenheizkörper.

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